Gebühren
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
für Teilnehmer an Voll- und Teilzeitmaßnahmen** Höchstsatz einmalig (einkommensunabhängig):
ca. 10.226,- € gewährt als Darlehen
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
für Teilnehmer an Voll- und Teilzeitmaßnahmen** Höchstsatz einmalig (einkommensunabhängig):
ca. 10.226,- € gewährt als Darlehen